Gemäß der MedHygVo-BW (Medizinhygieneverordnung Baden-Württemberg) vom 20. Juli 2012 hat der Praxisbetreiber einer Einrichtung für ambulantes Operieren die Beratung durch eine Hygienefachkraft sicherzustellen.

Diese Leistung kann ich Ihnen in mehreren Versionen anbieten.

 

Modul 1

Jährliche Begehung der OP Abteilung und Erstellung eines Maßnahmenkataloges.

  • Begutachtung der OP Abteilung auf Einhaltung der Bauvorgaben und Ablauforganisation
  • Ist-Aufnahme während des OP-Betriebs durch Beobachtung der OP Abläufe
  • Überprüfung der Instrumenten Aufbereitung
  • Prüfung auf Vollständigkeit von Hygiene und Reinigungsplänen

Sie erhalten ein ausführliches Protokoll und einen tabellarischen Maßnahmenkatalog.

 

Modul 2

Betreuungsvertrag:

  • Regelmäßige, auch nicht angekündigte Begehungen des OP.
  • Regelmäßige, auch nicht angekündigte Ablaufkontrollen während des OP Betriebes.
  • Überwachung der OPReinigung
  • Unterstützung bei der Pflege des Hygieneplanes
  • Überwachung der Wäscheaufbereitung durch Bioindikatoren
  • Jährliche Hygiene Fortbildung der Mitarbeiter, abgestellt auf die Bedürfnisse der Praxis.  zum Beispiel HändeHygiene, Umgang mit MRE, Hygiene bei Verbandwechsel
  • Ansprechpartner bei hygienischen Fragen

 

Nach einer ausführlichen Erst-Begehung Ihrer Praxis wird der benötigte Betreuungsumfang ermittelt.