Gemäß der MedHygVo-BW (Medizinhygieneverordnung Baden-Württemberg) vom 20. Juli 2012 hat der Praxisbetreiber einer Einrichtung für ambulantes Operieren die Beratung durch eine Hygienefachkraft sicherzustellen.
Diese Leistung kann ich Ihnen in mehreren Versionen anbieten.
Modul 1
Jährliche Begehung der OP Abteilung und Erstellung eines Maßnahmenkataloges.
- Begutachtung der OP Abteilung auf Einhaltung der Bauvorgaben und Ablauforganisation
- Ist-Aufnahme während des OP-Betriebs durch Beobachtung der OP Abläufe
- Überprüfung der Instrumenten Aufbereitung
- Prüfung auf Vollständigkeit von Hygiene und Reinigungsplänen
Sie erhalten ein ausführliches Protokoll und einen tabellarischen Maßnahmenkatalog.
Modul 2
Betreuungsvertrag:
- Regelmäßige, auch nicht angekündigte Begehungen des OP.
- Regelmäßige, auch nicht angekündigte Ablaufkontrollen während des OP Betriebes.
- Überwachung der OPReinigung
- Unterstützung bei der Pflege des Hygieneplanes
- Überwachung der Wäscheaufbereitung durch Bioindikatoren
- Jährliche Hygiene Fortbildung der Mitarbeiter, abgestellt auf die Bedürfnisse der Praxis. zum Beispiel HändeHygiene, Umgang mit MRE, Hygiene bei Verbandwechsel
- Ansprechpartner bei hygienischen Fragen
Nach einer ausführlichen Erst-Begehung Ihrer Praxis wird der benötigte Betreuungsumfang ermittelt.
